Die US-Finanzaufsichtsbehörde Financial Crimes Enforcement Network, kurz FinCEN, hat zum 6. Oktober 2026 zwei Regulierungsvorschläge für Kryptowährungen zurückgezogen. Einer betraf Übertragungen unter Beteiligung selbstverwalteter Wallets, der andere internationales Krypto-Mixing.
Entscheidend ist der bisherige Status: Keiner der beiden Vorschläge war zu einer endgültigen Regel geworden. FinCEN beendet damit zwei laufende Regelsetzungsverfahren. Die Behörde hebt keine Meldepflichten auf, die durch diese Vorschläge bereits eingeführt worden wären. FinCEN hatte die Entscheidung am 5. Oktober angekündigt. Die beiden Rücknahmen wurden am folgenden Tag im Federal Register veröffentlicht.
Was der Wallet-Vorschlag vorgesehen hatte
Der erste Vorschlag stammte vom 23. Dezember 2020. Er richtete sich an Banken und bestimmte Finanzdienstleister, die Transaktionen mit konvertierbaren virtuellen Währungen oder digitalen Vermögenswerten mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels abwickeln.
Erfasst werden sollten unter anderem sogenannte unhosted Wallets, bei denen für die Durchführung von Transaktionen kein Finanzinstitut erforderlich ist. Ein bekanntes Beispiel sind selbstverwaltete Krypto-Wallets: Hier kontrollieren Nutzer ihre privaten Schlüssel selbst. Der Vorschlag bezog außerdem bestimmte Wallets bei Instituten außerhalb des Geltungsbereichs des US-Geldwäschegesetzes Bank Secrecy Act in von FinCEN benannten ausländischen Rechtsordnungen ein.
Bei erfassten Transaktionen über 3.000 US-Dollar hätten die Institute Angaben zur Transaktion und zur Gegenpartei aufzeichnen sowie die Identität ihres Kunden überprüfen müssen. Über 10.000 US-Dollar wäre zusätzlich eine Meldung an FinCEN erforderlich gewesen. Das hätte auch für mehrere erfasste Transaktionen gegolten, die innerhalb von 24 Stunden zusammen diesen Betrag überschreiten.
Diese Schwellenwerte beschreiben ausschließlich den zurückgezogenen Vorschlag. Sie sind weder eine neue Freigrenze noch eine vollständige Darstellung der heute geltenden Meldepflichten. In der Bekanntmachung zur Rücknahme erklärt FinCEN, diesen Vorschlag nicht weiterzuverfolgen.
Warum auch der Mixing-Vorschlag endet
Der zweite Vorschlag wurde am 23. Oktober 2023 veröffentlicht. Er hätte betroffenen Instituten zusätzliche Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei bestimmten internationalen Mixing-Transaktionen auferlegt. Mixing kann die Verbindung zwischen Kryptotransaktionen und deren Herkunft, Ziel oder Betrag verschleiern.
FinCEN zog sowohl die vorgeschlagene Sondermaßnahme als auch die zugrunde liegende Feststellung zurück, wonach internationales Mixing eine Transaktionskategorie von besonderem Geldwäscherisiko darstelle.
Die Bekanntmachung zur Mixing-Rücknahme nennt Bedenken hinsichtlich der weit gefassten Definition. Diese könnte legitime Aktivitäten beeinträchtigen und erhebliche Belastungen durch Meldungen verursachen. Zugleich kündigt FinCEN an, Mixer weiterhin auf illegale Finanzaktivitäten zu beobachten. Künftige Maßnahmen bleiben möglich.
Was sich für Börsen- und Wallet-Nutzer ändert
Die unmittelbare Änderung betrifft das Regelsetzungsverfahren: Die beiden geplanten zusätzlichen Meldesysteme werden in dieser Form nicht weiterverfolgt. Daraus ergibt sich keine automatische Änderung der Identitätsprüfungen oder Auszahlungsbedingungen einer Kryptobörse.
Nach dem bestehenden FinCEN-Rahmen für virtuelle Währungen unterliegen erfasste Geldtransferanbieter weiterhin Registrierungs-, Geldwäschepräventions-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Unabhängig davon stellt die US-Sanktionsbehörde OFAC klar, dass Sanktionspflichten für digitale Währungen ebenso gelten wie für traditionelle Währungen.
Aus den Rücknahmen allein lässt sich daher nicht ableiten, dass Identitätsprüfungen, Kontrollen verdächtiger Aktivitäten oder Sanktionsprüfungen entfallen. Ebenso wenig werden dadurch sämtliche Mixer-Transaktionen rechtmäßig. Die Regeln anderer Staaten ändern sich durch diese US-Entscheidung nicht.
Wer Kryptowährungen zwischen einer Börse und einer eigenen Wallet überträgt, kann die Nachricht deshalb präzise einordnen: Zwei mögliche zusätzliche Ebenen der US-Meldepflichten sind aus dem laufenden Verfahren genommen worden. Ob eine Plattform ihre Abläufe tatsächlich ändert, muss anhand ihrer aktuellen Anforderungen geprüft werden.